Berufliche Qualifizierung
Sie möchten in die Pflege einsteigen oder sich beruflich neu orientieren?
Hier finden Sie Qualifizierungen für den Einstieg, Wiedereinstieg und neue Perspektiven.
Kurse (4)
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Assistent*in in der Pflege
Sie arbeiten bereits seit einiger Zeit in der Pflege oder haben langjährige Erfahrungen in der Pflege gesammelt, brauchen jetzt aber einen Qualifikationsnachweis (nach PeBem)? Diese Weiterbildung vermittelt Ihnen Kompetenzen, die zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in der "Pflege" benötigt werden. In den 200 Unterrichtseinheiten wird Ihnen Wissen u. A. zu folgenden Themen vermittelt: - An- und Auskleiden - Transfer und Fortbewegung - Positionierung - Grundpflege / Intimpflege / Mund- und Zahnpflege - Prophylaxen - Nahrungsaufnahme und Ausscheidung - Ernährung im Alter - Maniküre - Erste Hilfe - Kommunikation - Dokumentation - Grundlagen der Hygiene Diese Qualifizierung schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Nach der neuen Personalbemessung ist diese Qualifikation in QN2 einzustufen.
Alltagsbegleitung
Die Schulung mit 48 Unterrichtseinheiten (mind. 30 Zeitstunden) entspricht den Vorgaben zur Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsleistungen nach §45 a SGB XI i. V. m. §2 der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI. Als Angebote zur Unterstützung im Alltag kommen insbesondere in Betracht: - Serviceangebote für haushaltsnahe Leistungen - Angebote zur Alltagsbegleitung - Familienentlastende Dienste - Angebote zur Pflegebegleitung - Angebote zur Alltagsbegleitung und Betreuungsangebote Inhalte: - Grundlagen von Krankheitsbildern und Formen körperlicher, geistiger und psychischer Behinderung - Grundlagen der Hygiene sowie des Infektions- und Gesundheitsschutzes - Kommunikation, Gesprächsführung und Verhalten im Umgang mit Pflegebedürftigen sowie pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Personen - Kriterien eingeschränkter Alltagskompetenz - Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten wie zum Beispiel Widerständen, Hinlauftendenzen oder herausforderndem Verhalten - Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen - Methoden der Betreuung Pflegebedürftiger bei Einzelbetreuung und bei Betreuung in Gruppen - Beratungsangebote (insbesondere der Pflegekassen, der Pflegestützpunkte und der Selbsthilfekontaktstellen für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehenden Personen) - Rolle und Aufgabenprofil der Helfenden - Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Einrichtung einer rechtlichen Betreuung - Inhalte und Grenzen der Begleitung und Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung von Pflegebedürftigen Innerhalb der geplanten Qualifizierung wird an einem Tag von 08:15 - cirka 16:00 Uhr der Erste-Hilfe-Schein absolviert. Der Termin wird den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt werden. Zielgruppe dieser Qualifizierung sind sowohl Privat- als auch Firmenkunden.
Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft
Mit der steigenden Lebenserwartung nimmt auch der Bedarf an Pflege und Betreuung von alternden Menschen zu. Diese weithin bekannte Tatsache stellt unser Gesundheitssystem vor eine große Herausforderung und ist ausschließlich mit Pflegekräften nicht zu bewerkstelligen. Um hier eine Entlastung für die Pflegenden zu schaffen werden die Pflegeteams durch zusätzliche Betreuungskräfte ergänzt, denn pflegebedürftige Menschen benötigen nicht nur eine physische und medizinische Versorgung sondern auch eine spezielle psychische, seelische und soziale Betreuung. Als Betreuungskraft unterstützen Sie Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in der Gestaltung ihres Tagesablaufs sowie der Teilhabe am sozialen Leben. Durch gezielte Betreuungs- und Hilfsangebote tragen Sie dazu bei, dass der betroffene Personenkreis seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erinnerungen so lange wie möglich erhalten kann und dadurch eine verbesserte Lebensqualität erreicht. Die Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §53c, SGBXI, umfasst 160 Stunden und ein zweiwöchiges Praktikum in einer Altenpflegeeinrichtung. Folgende Inhalte werden in dieser Qualifizierung vermittelt: - Lehre der Erkrankungen im Alter - Demenz - Kommunikation und Gesprächsführung - Spezielle Methoden der Alltagsbegleitung - Biografiearbeit - Dokumentation - Beschäftigungsangebote - Bewegungsübungen - Ernährung im Alter unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes - Medikamentenkunde - Hygiene - Umgangsmöglichkeiten mit herausforderndem Verhalten - Validation - Rechtliche Aspekte - Psychologie - Selbstpflege Diese Qualifikation schließt mit einer mündlichen und praktischen Prüfung ab. Nach der neuen Personalbemessung ist diese Qualifikation in QN2 einzustufen.
Qualifikation zum*zur ehrenamtlichen Hospizbegleiter*in
Der ambulante Hospizverein Aurich bietet in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Aurich-Norden die Fortbildung zur*zum ehrenamtlichen Hospizbegleiter*in an. Diese Fortbildung vertieft vorhandene Kenntnisse und erweitert die Fähigkeiten zur einfühlsamen Begleitung unheilbarer kranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen unter Beachtung ihrer Würde und individuellen Bedürfnisse. Die Ausbildung umfasst 100 Stunden und enthält folgende Themen: - Die Hospizidee und ihre Umsetzung - Auseinandersetzung im Umgang mit Verlust- und Abschiedserfahrungen mit Sterben und Tod - Körperliche und psychische Abläufe im Sterben - Verbale und nonverbale Kommunikation mit Sterbenden und Angehörigen - Differenzierung Kinderhospizarbeit - Ethik in der Hospizarbeit - Biographiearbeit in der Sterbebegleitung - Rituale in der Sterbebegleitung - Krisenbewältigungsstrategien - Helferpersönlichkeit - Netzwerkarbeit/Kooperationspartner - Rechtliche Grundlagen, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht - Umgang mit demenziell erkrankten Sterbenden - Sterbe- und Trauerphasen - Kinder-/Jugendtrauer, Erwachsenentrauerarbeit - Palliative Versorgung bei Sterbenden - Lindernd-pflegerische Vorkehrungen bei Sterbenden - Basale Stimulation - Hygiene - Entspannungsübungen - Besichtigung einer stationären Hospizeinrichtung, eines Krematoriums sowie eines Bestattungsunternehmens Für den Besuch der Fortbildung sind keine Vorkenntnisse erforderlich!