Recht und Vorsorge
Kurse (20)
Loading...
Gut vorbereitet für den Ernstfall
Unwetter, Stromausfälle, Versorgungsengpässe - Krisen können jederzeit und überall eintreten. Spätestens seit den weltpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre, etwa dem Krieg in der Ukraine und den daraus resultierenden Auswirkungen auf Energie- und Versorgungssicherheit, ist das Thema persönliche Notfallvorsorge aktueller den je. In dieser Veranstaltung erfahren Sie, wie Sie sich und Ihre Familie auf unerwartete Ereignisse vorbereiten können - praxisnah, alltagstauglich und ohne Panikmache. Auf Grundlage der Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) werden zentrale Themen wie Vorratshaltung, Notfallausrüstung, Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, sowie Selbsthilfe in Krisen- und Katastrophenlagen anschaulich vermittelt. Zudem wird auf die aktuelle Gefahrensituation in Deutschland eingegangen und aufgezeigt, welche Risiken tatsächlich relevant sind - und wie Sie ihnen mit einfachen Mitteln begegnen können. Ein Abend für alle, die handlungsfähig bleiben wollen - gut informiert und mit kühlem Kopf.
Mein letzter Wille
Eines ist sicher - das Leben endet einmal. Doch was geschieht mit meinem Hab und Gut? Wie ist meine Erbfolge geregelt? Dieser Vortrag ist eine Einführung in das Erbrecht. Wie kann ich meinen Nachlass regeln? Muss ich etwas tun und wenn ja, was? Bin ich mit der gesetzlichen Regelung einverstanden? Was sind Pflichtteilsansprüche?
Diese Fragen sollen im Vortrag beantwortet werden.
Informationsabend für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und solche, die es werden wollen
Dieser Informationsabend richtet sich an Interessierte, die sich sozial engagieren und dabei ehrenamtlich rechtlich betreuen möchten, sowie an bereits tätige ehrenamtliche Betreuer*innen, insbesondere die Familienmitglieder, die ihre Angehörigen rechtlich vertreten. Die Betreuertätigkeit nach §1814 BGB ist verantwortungsvoll und für die Betreuer*innen mit vielen Fragen verbunden. Die Betreuungsstelle des Landkreises Aurich vermittelt in Kooperation mit dem Betreuungsgericht Aurich die Grundlagen und praktische Umsetzung des Betreuungsrechts.
Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt bei folgenden Themen:
Was sind die Grundlagen einer rechtlichen Betreuung?
Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht?
Was bedeuten die einzelnen Aufgabenbereiche?
Das Angebot findet in Kooperation mit dem Amt für Gesundheitswesen des Landkreises Aurich und dem Amtsgericht Norden statt.
Wohnraumanpassung für das Alter
Dieser Vortrag widmet sich dem Thema Liftsysteme für Zuhause.
Es wird erläutert, wie sich das Wohnumfeld einer veränderten Lebenssituation durch den Einsatz von Liftsystemen anpassen lässt.
Welche Liftsysteme gibt es?
Welcher Lift ist der Richtige?
Passt ein Lift auf meine Treppe?
Was kostet ein Lift?
Und gibt es dafür auch Fördermöglichkeiten?
Fragen über Fragen... Diese Veranstaltung gibt einen Rund-Umblick über das Thema Lifte und Liftsysteme. Durch inspirierende Fallbeispiele werden Fragen zur Planung und Umsetzung aufgezeigt. Der Gastdozierende, Fachmann für Lift-Systeme, wird keine Fragen unbeantwortet lassen.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Senioren- und Pflegestützpunkt Norden angeboten.
Erben und Vererben
Beim Erben und Vererben gibt es vieles zu beachten. In dem Vortrag erhalten Sie Informationen, in welcher Form ein Testament errichtet werden kann. Sie erfahren auch, wer erbt, wenn kein Testament errichtet wird. Wussten Sie z.B., dass in einem solchen Fall der Hinterbliebene bei einer kinderlosen Ehe nicht alleine erbt? Auch der sogenannte digitale Nachlass ist in unserer heutigen Zeit ein bedeutsames Thema. Unsere Dozentin beantwortet gerne Ihre Fragen. Bei Interesse erhalten Sie auch zusätzliches Informationsmaterial.
Patientenverfügung
Menschen treffen eine umfangreiche Vorsorge für ihre Gesundheit, für den Hausrat, das Auto und vieles mehr. Den Gedanken an die Vorsorge für das Ende ihrer Tage jedoch verdrängen die meisten. Dieses Kurzseminar soll helfen, diese Hemmschwelle zu überschreiten und Auskunft geben, wie die Vorsorge für ein selbstbestimmtes Lebensende getroffen werden kann. Das Gesetz, welches am 01. September 2009 vom Bundestag verabschiedet wurde, kann uns noch stärker veranlassen, persönliche Entscheidungen zu treffen für den Fall, dass man selbst nicht mehr gefragt werden kann.
Jura to go: Studienfahrt 2027
Im Frühjahrssemester 2026 sind die möglichen Ziele der für das Jahr 2027 geplanten Studienfahrt vorgestellt worden und ist in die jeweils zugehörigen Rechtsgebiete eingeführt worden.
Die Wahl ist auf Celle gefallen. Um uns auf den Besuch beim dortigen Oberlandesgericht vorzubereiten, der uns vielleicht sogar die Chance bietet, an einer Verhandlung in einer Staatsschutzsache teilzunehmen, bedarf es der Erarbeitung dieser für die Allermeisten fernliegenden, ja geradezu exotischen Materie.
Zugleich ist für den Besuch in Celle auszuloten, was noch angeboten werden kann. Neben dem örtlichen Amtsgericht ist in Celle auch das Landessozialgericht ansässig, mit dessen Tätigkeitsfeld wir uns befassen werden.
Auch der Besuch der Gedenkstätte Bergen-Belsen soll vorbereitet werden.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Wer entscheidet für uns, wenn wir nicht mehr können? Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder Mensch kann plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Viele Menschen wissen nicht, dass auch Eheleute oder die eigenen Kinder nur mit Vollmachten für sie eintreten können. Die Betreuungsstelle des Landkreises Aurich informiert in einem Vortrag über die privatrechtliche Vorsorge durch Vollmachtserteilung und die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung. Anschließend haben die Zuhörenden ausführlich Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Pflegefall - es kann uns alle jederzeit treffen
In dieser Veranstaltung erfahren Sie, was zu unternehmen ist, wenn man selbst oder ein Angehöriger ein Pflegefall wird. Es wird erläutert, wie das Verfahren abläuft, welche Umstände und Fragen für die Festlegung des Pflegegrades eine Rolle spielen und ob man sich darauf vorbereiten kann. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Leistungen durch die Pflegeversicherung übernommen werden.
Vorsorgevollmacht aus juristischer Sicht
Mit zunehmendem Alter besteht die Gefahr, dass man im Falle einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte selber zu regeln. Eine vorher abgeschlossene Vorsorgevollmacht gibt die Beruhigung, dass im Notfall die notwendigen Entscheidungen von den bestimmten Vertrauenspersonen getroffen werden. Der Kurs soll den Inhalt einer Vorsorgevollmacht näherbringen, die Möglichkeit einer Kombination aus Vorsorge-, Patienten- und Betreuungsverfügung aufzeigen, die Kosten einer Vorsorgevollmacht erklären und die Möglichkeit und die Voraussetzungen einer Hinterlegung an die Hand geben.
Jura to go: Studienfahrt 2027
Im Frühjahrssemester 2026 sind die möglichen Ziele der für das Jahr 2027 geplanten Studienfahrt vorgestellt worden und ist in die jeweils zugehörigen Rechtsgebiete eingeführt worden.
Die Wahl ist auf Celle gefallen. Um uns auf den Besuch beim dortigen Oberlandesgericht vorzubereiten, der uns vielleicht sogar die Chance bietet, an einer Verhandlung in einer Staatsschutzsache teilzunehmen, bedarf es der Erarbeitung dieser für die Allermeisten fernliegenden, ja geradezu exotischen Materie.
Zugleich ist für den Besuch in Celle auszuloten, was noch angeboten werden kann. Neben dem örtlichen Amtsgericht ist in Celle auch das Landessozialgericht ansässig, mit dessen Tätigkeitsfeld wir uns befassen werden.
Auch der Besuch der Gedenkstätte Bergen-Belsen soll vorbereitet werden.
Sterbehilfe
In Deutschland ist Sterbehilfe ein kontroverses Thema.
In diesem Vortrag wird ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Praxis der Sterbehilfe in verschiedenen europäischen Ländern gegeben. Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der aktuellen Situation in Deutschland aus rechtlicher Perspektive. Der Abend bietet ausreichend Zeit und Raum, sich über die offenen Zukunftsfragen gemeinsam auszutauschen.
Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten eines/einer Patient*in, die von Ärzt*innen und verschiedenen Gesundheitseinrichtungen genutzt werden kann, um die medizinische Versorgung zu verbessern. In Deutschland wurde die ePA im Jahr 2021 eingeführt. In diesem Vortrag werden rechtliche Aspekte und Datenschutzfragen rund um die digitale Gesundheitskarte beleuchtet. Von einer erfahrenen Dozentin, die als Juristin tätig ist, erfahren Sie alles über die elektronische Patientenkarte. Seien Sie dabei und informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten.
Notfall-/Sterbefallvorsorge: Hätte ich mich mal bloß früher gekümmert … !
Ein Notfall trifft einen plötzlich und unerwartet. Dann müssen schnell Unterlagen beschafft und Informationen besorgt werden, die z.B. bei einem medizinischen Notfall Leben retten oder in einem sonstigen Notfall, die daran beteiligten Personen unterstützen und ihnen helfen können.
Im Rahmen der Veranstaltung wird eine Notfallmappe vorgestellt. Es wird u.a. besprochen, welche Informationen sinnvollerweise in einer solchen Mappe aufgeführt werden sollen. Hierbei wird auf medizinische Notfälle eingegangen, aber auch geklärt, welche Informationen und Unterlagen in einem Sterbefall vorliegen sollten.
Das Teilnahmeentgelt für die ehrenamtlichen Betreuer*innen der Betreuungsstelle des Landkreises Aurich wird vom Amt für Gesundheitswesen übernommen.
Bitte informieren Sie uns darüber bei der Kursanmeldung und stellen uns die entsprechenden Nachweise zur Verfügung.
Die Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist das Mittel der Wahl, um selbst zu bestimmen, ob und wie lange lebenserhaltende Maßnahmen eingesetzt werden sollen. Aufgrund von Unfall, schwerer Erkrankung oder medizinischer Krisen kann die Patientenverfügung jederzeit eine wichtige Rolle übernehmen. Heute reicht die Verfügung allein jedoch nicht mehr aus. Bei der Umsetzung der Patientenverfügung spielt die bevollmächtigte Person eine wesentliche Rolle. Sie muss nicht nur mit Mediziner*innen kommunizieren, sondern auch die Wünsche und Anordnungen des Patienten oder der Patientin verstehen. In unserem Tagesseminar werden wir uns in die Rolle der bevollmächtigten Person hineinversetzen, um herauszufinden, was wichtig ist, welche Hilfsmittel zur Verfügung stehen und welche Aspekte für die eigenen Unterlagen wesentlich sind. Dafür nutzen wir eine gängige Patientenverfügung und Vollmacht. Es findet keine Rechtsberatung statt. Es ist nicht möglich, persönliche Unterlagen zu erstellen. Bitte bringen Sie Schreibmaterial mit.
Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge soll eine weitere Säule in Form einer privaten Form der Vorsorge treten. Im Rahmen des Kurses schauen sich die Teilnehmenden gemeinsam mit dem Dozierende mögliche Alternativen an, und erarbeiten die Vor- und Nachteile. Dieser Kurs bietet einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Bausteine der Altersvorsorge – von der gesetzlichen Rente über betriebliche Modelle bis hin zu privaten Vorsorgemöglichkeiten.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Wer entscheidet für uns, wenn wir nicht mehr können?
Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder Mensch kann plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Viele Menschen wissen nicht, dass auch Eheleute oder die eigenen Kinder nur mit Vollmachten für sie eintreten können.
Die Betreuungsstelle des Landkreises Aurich informiert in einem Vortrag über die privatrechtliche Vorsorge durch Vollmachtserteilung und die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung. Anschließend haben die Zuhörenden ausführlich Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Opferhilfe in Niedersachsen
Opfer von Straftaten und deren Angehörige leiden häufig unter Problemen und Konflikten, die aus der Straftat resultieren. Im Umgang mit Gerichten, Behörden und sonstigen Institutionen fühlen sie sich oft unverstanden und allein gelassen.
Viele beklagen, dass die Aufmerksamkeit im Strafverfahren vor allem dem Täter gilt. Opfer werden als Zeuginnen und Zeugen in Anspruch genommen und erhalten in dieser Rolle bisher kaum staatliche Hilfe. Erlittene körperliche und materielle Schäden können vom Sozialsystem bisher ebenfalls nur teilweise ausgeglichen werden.
Die Bedürfnisse der Opfer gehen allerdings weit über das Strafverfahren und sozialrechtliche Ansprüche hinaus.
Niedersachsen bietet individuellen und umfassenden Schutz für Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind.
Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen wurde 2001 als Stiftung bürgerlichen Rechts von der niedersächsischen Landesregierung eingerichtet. Sie gewährt Opfern von Straftaten außerhalb gesetzlicher Ansprüche und über die Leistungen anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus materielle Hilfen und fördert die Opferhilfe auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die 11 Opferhilfebüros, u.a. das Opferhilfebüro Aurich, leisten mit hauptamtlichen Fachkräften die notwendige respektvolle Unterstützung, Betreuung und Beratung der Opfer.
Eine Vollmacht für mich? Bitte nicht!
Ein naher Angehöriger oder eine gute Freundin wird plötzlich ein Pflegefall und hat mir für diesen Fall eine Vollmacht erteilt - was muss ich jetzt tun? Wo bestehen für mich Risiken, welche Rechte und Pflichten habe ich? Das Abendseminar soll sich mit einigen dieser Fragen befassen und ist gedacht für alle, die bevollmächtigt worden sind oder werden sollen sowie auch für jene, die über die Gestaltung der eigenen Vollmacht nachdenken.
Wohnraumanpassung für das Alter
Dieser Vortrag widmet sich dem Thema Notrufsysteme. Früher lebte man mit mehreren Generationen in einem Haus. Heutzutage leben viele ältere Menschen alleine. Ein Hausnotrufsystem ermöglicht ihnen so lange wie möglich, in der gewohnten Umgebung zu bleiben und in Notsituationen Hilfe zu holen.
Was ist ein Hausnotrufsystem und wozu dient es?
Für wen eignet sich ein Hausnotrufsystem?
Und gibt es dafür auch Fördermöglichkeiten?
Fragen über Fragen... In dieser Veranstaltung gibt es einen Rundumblick über das Thema Notrufsysteme. Durch inspirierende Fallbeispiele werden Fragen zur Planung und Umsetzung aufgezeigt und beantwortet. Der Gastdozierende, Fachmann für Notrufsysteme, wird keine Fragen unbeantwortet lassen.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Senioren- und Pflegestützpunkt Norden angeboten.