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Hausordnung der KVHS Aurich-Norden

1. Grundverständnis und Geltungsbereich

Die Kreisvolkshochschule Aurich-Norden (KVHS) ist ein öffentlicher Bildungs- und Begegnungsort sowie ein Sozial- und Jugendhilfeträger. Menschen unterschiedlichen Alters, sexueller Identität, unterschiedlicher Herkunft, Religion und Weltanschauung kommen hier zusammen, um gemeinsam zu lernen.

Wir legen Wert auf ein freundliches, respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander.

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die die Gebäude, Räume und das Außengelände der KVHS betreten oder nutzen.

 

2. Respektvolles Miteinander & Diskriminierungsverbot

  • Jede Form von Gewalt – körperlich, psychisch oder verbal – wird nicht geduldet.
  • Diskriminierung, Bedrohungen oder Belästigungen aufgrund von Herkunft, Sprache, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung/ Beeinträchtigungen, Alter oder anderer persönlicher Merkmale sind untersagt.
  • Antidemokratische, extremistische, rassistische, antisemitische, menschenverachtende oder gewaltverherrlichende Äußerungen und Symbole haben in der KVHS keinen Platz.
  • Privatsphäre und persönliche Grenzen sind zu achten.

 

3. Sicherheit, Ruhe und Ordnung

  • Bitte verhalten Sie sich so, dass andere Personen und der KVHS-Betrieb nicht gestört werden.
  • In Fluren und Treppenhäusern ist auf ruhiges Verhalten zu achten; unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
  • Mobiltelefone sind in Veranstaltungen stumm zu schalten; Telefonate bitte außerhalb der Räume führen.
  • Flucht- und Rettungswege, Eingänge und Treppenhäuser sind stets freizuhalten. Sperrige Gegenstände (z. B. Fahrräder, E‑Scooter) dürfen dort nicht abgestellt werden.
  • Hinweise zu Fluchtwegen, Feuerlöschern und Verhalten im Brandfall (Aushänge/Brandschutzordnung) sind zu beachten. Der Aufzug darf im Brandfall nicht benutzt werden.
  • Der Umgang mit offenem Feuer (z. B. Kerzen, Teelichter) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der KVHS und unter Aufsicht zulässig.

 

4. Nutzung von Räumen, Mobiliar & Medien

  • Gehen Sie bitte sorgsam mit allen Räumen, Möbeln, Geräten, Instrumenten und Unterrichtsmaterialien um.
  • Die Veranstaltungsräume sind nach Kursende ordentlich und sauber zu hinterlassen. Dazu gehört – je nach Nutzung – das Hochstellen von Stühlen, das Wegräumen von Materialien und das Schließen der Fenster.
  • Einrichtungsgegenstände und Lernmaterialien verbleiben in den jeweiligen Räumen. Veränderte Sitzordnungen sind nach Kursende wieder in den Ursprungszustand zu bringen.
  • In der Nähe von EDV‑Geräten (Computer, Tablets, Smartboards usw.) ist das Essen und Trinken nicht gestattet.
  • Zur Verfügung gestellte Mediengeräte (z. B. PC, Beamer, Notebook, Smartboard, CD-/DVD‑Player, ELMO) sind fachgerecht zu bedienen und nach der Nutzung auszuschalten.
  • Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern u.U. auf den Fluren zu entsorgen; bitte beachten Sie ggf. Hinweise zur Mülltrennung.

Besondere Regelungen (z. B. für Gymnastik‑, Bewegungs- oder Werkräume) hängen in den jeweiligen Räumen aus und sind zu beachten.

 

5. Foto-, Film- und Tonaufnahmen / Urheberrecht

  • Foto-, Film- und Tonaufnahmen, auf denen andere Personen erkennbar sind, sind im Gebäude und auf dem Außengelände der KVHS nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung gestattet.
  • Aufnahmen im Rahmen von Kursen und Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Dozierenden und aller Betroffenen.
  • Ausgehändigtes Lehrmaterial (Skripte, Präsentationen, Dateien etc.) unterliegt dem Urheberrecht und darf ohne Genehmigung nicht vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden.
  • Das Kopieren von Software auf oder von Geräten der KVHS ist nicht gestattet.

 

6. Rauchen, Alkohol und Drogen

  • In allen Gebäuden der KVHS besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für E‑Zigaretten oder ähnliche Produkte.
  • In den Eingangsbereichen und direkt an den Zugängen ist das Rauchen ebenfalls untersagt. Zigarettenreste sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Der Konsum, Handel und die Weitergabe von Drogen ist im gesamten Gebäude und auf dem Außengelände der KVHS verboten.
  • Der Konsum von Alkohol außerhalb der Restaurants ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen im Rahmen einzelner Veranstaltungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der KVHS. 

Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt verweigert bzw. können des Hauses verwiesen werden.

 

7. Waffen und gefährliche Gegenstände

  • Das Mitbringen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie von waffenähnlichen oder gefährlichen Gegenständen (z. B. Reizstoffsprays, Schusswaffen-Attrappen, Messer jeder Art) ist untersagt.
  • Ausnahmen sind nur für eindeutig veranstaltungsbezogene Lernzwecke und unter Aufsicht der Dozierenden zulässig.

 

8. Tiere

  • Das Mitführen von Tieren in die Gebäude der KVHS ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Ausgenommen sind Blindenführ- und anerkannte Assistenzhunde. Deren Funktion muss durch eine entsprechende Kennzeichnung erkennbar sein.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann das Mitführen eines Tieres nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Genehmigung durch die KVHS gestattet werden.

 

9. Neutralität, Religion und weltanschauliche Vielfalt

  • Die KVHS versteht sich als weltanschaulich und religiös neutraler Lern- und Begegnungsort.
  • Menschen aller Religionen und Weltanschauungen sind willkommen, solange ihre Überzeugungen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind.
  • Politisch oder religiös extremistische, rassistische, antisemitische oder menschenfeindliche Inhalte und Symbole sind untersagt.
  • Veranstaltungen, bei denen zu erwarten ist, dass derartige Inhalte verbreitet werden, können abgelehnt oder beendet werden.

 

10. Haftung & Fundsachen

  • Die KVHS übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche Gegenstände.
  • Personen in unseren Räumlichkeiten haften für alle Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.
  • Schäden an Gebäuden, Mobiliar oder Geräten sowie Unfälle sind der Dozierenden oder den Mitarbeitenden umgehend zu melden.
  • Gefundene Gegenstände sind bei der „Information“ bzw. Mitarbeitenden abzugeben.

 

11. Hausrecht

  • Das Hausrecht wird durch die Leitung der KVHS und von ihr beauftragte Personen ausgeübt.
  • Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Kursbetrieb stören oder andere Personen belästigen.
  • Personen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Hausordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In begründeten Fällen kann ein zeitweiliges oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

 

12. Zuwiderhandlungen

Verstöße gegen diese Hausordnung können – je nach Schwere des Einzelfalls – folgende Konsequenzen haben:

  • Gespräch und Ermahnung,
  • Ausschluss von einzelnen Veranstaltungen, Kursen, Maßnahmen, etc.,
  • Verweis aus dem Gebäude,
  • zeitweiliges oder dauerhaftes Hausverbot.

Ein selbstverschuldeter Ausschluss von Veranstaltungen oder Kursen begründet in der Regel keinen Anspruch auf Erstattung von Teilnahmeentgelten.

 

13. Schlussbemerkung

Diese Hausordnung dient dem Schutz aller und soll dazu beitragen, dass sich Menschen in unserer KVHS sicher, willkommen und wohl fühlen. Neben dieser allgemeinen Hausordnung gelten in den jeweiligen Projekten, Maßnahmen und Einrichtungen gesonderte Hausordnungen, über die Sie sich bitte vor Ort informieren und die verbindlich zu beachten sind.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen viel Freude beim Lernen in unserer Kreisvolkshochschule!

 

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung 01.06.2026 in Kraft.